Wurfeintragung und Beantragung der Welpenpapiere
Um einen Wurf im Zuchtbuch des VDBZ eintragen zu lassen und Papiere für die Welpen zu beantragen, müssen folgende Meldungen gemacht und Unterlagen beim Zuchtbuchamt des VDBZ eingesandt werden:
vor der Geburt des Wurfes per Email:
nach der Geburt des Wurfes per Email:
nach erfolgter Wurfabnahme* ab Vollendung der achten Lebenswoche* postalische Einsendung:
* Die Wurfabnahme schließt die erste Impfung zur Grundimmunisierung ab einem Alter von acht Wochen und das Setzen eines Transponderchips durch den Tierarzt
ein.
* Vollendung der achten Lebenswoche bedeutet, ab dem Tag, an dem die Welpen acht Wochen alt werden.
Alle zuchtrelevanten Unterlagen der Hündin müssen dem VDBZ bereits vor Zuchtabsicht vorliegen - auch von Hündinnen, die in anderen Zuchtvereinen gezüchtet worden und zuchttauglich geschrieben
worden sind.
Gleiches gilt für die im VDBZ stehenden Deckrüden.
Von Deckrüden außerhalb des VDBZ müssen oben stehende Kopien der Unterlagen entsprechend beim Zuchtbuchamt für die Beantragung der Welpenpapiere eingereicht werden.