Verbund Deutscher Bolonka Züchter e.V.  (VDBZ)

Wurfeintragung und Beantragung der Welpenpapiere

Um einen Wurf im Zuchtbuch des VDBZ eintragen zu lassen und Papiere für die Welpen zu beantragen, müssen folgende Meldungen gemacht und Unterlagen beim Zuchtbuchamt des VDBZ eingesandt werden:

 

vor der Geburt des Wurfes per Email:

  • Deckschein des VDBZ (der Deckschein wird unmittelbar nach dem Belegen der Hündin eingereicht)

nach der Geburt des Wurfes per Email:

  • formlose Meldung des Wurfes unmittelbar nach der Geburt

nach erfolgter Wurfabnahme* ab Vollendung der achten Lebenswoche* postalische Einsendung:

  • Wurfmeldeschein, Formulare zur tierärztlichen Untersuchung und Wurfabnahme eines jeden Welpen samt Angabe der Chipnummer des jeweiligen Welpen
  • Kopie der Ahnentafel des Deckrüden
  • Kopie der Zuchttauglichkeitsprüfung des Deckrüden
  • Kopien der Befundbogen tierärztlicher Untersuchungen und Ergebnisse der Gentests des Deckrüden
  • Kopien der Urkunden über Ausstellungstitel des Deckrüden (wenn der Eintrag derselben in die Welpenpapiere gewünscht wird)
  • Ahnenpass der Hündin im Original zwecks dortiger Eintragung der Wurfdaten

 

* Die Wurfabnahme schließt die erste Impfung zur Grundimmunisierung ab einem Alter von acht Wochen und das Setzen eines Transponderchips durch den Tierarzt ein.
* Vollendung der achten Lebenswoche bedeutet, ab dem Tag, an dem die Welpen acht Wochen alt werden.

 

Alle zuchtrelevanten Unterlagen der Hündin müssen dem VDBZ bereits vor Zuchtabsicht vorliegen - auch von Hündinnen, die in anderen Zuchtvereinen gezüchtet worden und zuchttauglich geschrieben worden sind.
Gleiches gilt für die im VDBZ stehenden Deckrüden.
Von Deckrüden außerhalb des VDBZ müssen oben stehende Kopien der Unterlagen entsprechend beim Zuchtbuchamt für die Beantragung der Welpenpapiere eingereicht werden.