Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)
Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) dient der Erlangung der Zuchtzulassung (ZZL) von Rüden und Hündinnen.
Bei der ZTP wird detailliert begutachtet und dokumentiert, ob der vorgestellte Bolonka den Rassestandard hinsichtlich Exterieur und Wesen erfüllt.
Zudem werden die Befunde der tierärztlichen Untersuchungen und DNA-Analysen geprüft.
Die ZTP wird von Zuchtwarten des VDBZ vorgenommen. Die Durchführung geschieht auf einem Treffen des VDBZ.
Das Mindestalter für die Vorstellung des Bolonkas zur ZTP beträgt zwölf Monate.
Der zur ZTP vorgestellte Bolonka muss durch einen Transponderchip gekennzeichnet sein.
Folgende Unterlagen des Hundes müssen vorgelegt werden:
Bei Hunden, die bereits durch die Eltern als genetisch frei von unerwünschten Genvarianten gelten (free by parentage), muss kein erneuter Laborbefund vorgelegt werden, wenn der Genstatus der Eltern nachgewiesen werden kann bzw. in der Ahnentafel die Laborbefunde der Vorfahren dokumentiert sind.
Vorstand und Mitglieder des VDBZ stehen Neuzüchtern bei allen auftretenden Fragen helfend zur Seite.
____________________________
* im Alter von drei Jahren ist eine zweite Pflichtuntersuchung auf Patellaluxation im VDBZ vorgeschrieben