Die Bolonkazucht im Verbund Deutscher Bolonka Züchter e.V. (VDBZ) richtet sich nach dem aktuellen russischen Rassestandard für den Bolonka Zwetna, der am 15. Mai 2019 durch Beschluss der SOKO RKF genehmigt wurde.
Neben dem Ziel, ein einheitliches Erscheinungsbild des Bolonka Zwetnas zu erreichen, steht eine verantwortungsvolle Zucht mit nachweislich gesunden und typvollen Elterntieren sowie eine fachgerechte Aufzucht der Welpen für den VDBZ e.V. im Vordergrund.
Demzufolge müssen sich die Zuchthunde des Vereins für das Erlangen der Zulassung zur Zucht einer Zuchttauglichkeitsprüfung sowie folgenden Pflichtuntersuchungen unterziehen:
klinische Untersuchungen:
genetische Untersuchungen:
Sind bereits die direkten Vorfahren nachweislich frei von unerwünschten Genvarianten (Allelen), muss der jeweilige Hund nicht mehr getestet werden.
Für die Zuchttauglichkeitsprüfung muss der jeweilige Genstatus des Hundes vorgewiesen werden.
Alle Ergebnisse der o. g. Untersuchungen und Tests werden in den Ahnentafeln des VDBZ e.V. eingetragen.
Der VDBZ e.V. unterstützt seine Mitglieder hinsichtlich der o. g. Untersuchungen durch Kostenübernahme von bzw. Zuschüssen zu einigen der Untersuchungen. In welchem
Rahmen dies geschieht, entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung.
Mitglieder, die jedoch den VDBZ vor Ablauf einer zweijährigen Mitgliedschaft bereits wieder verlassen, sind verpflichtet, die vom Verein übernommenen Kosten bzw. Zuschüsse dem VDBZ wieder zurück
zu erstatten.
Zusätzlich zu klinischen und genetischen Untersuchungen der Zuchthunde, hält der VDBZ e.V. seine Züchter dazu an, im Sinne der Gesundheit des einzelnen Hundes sowie der gesamten Rasse, die
genetische Vielfalt aufrecht zu erhalten.
Darum ist jeder Züchter mindestens dazu verpflichtet, nur Verpaarungen zu tätigen, bei der die Nachzucht auf fünf Generationen berechnet einen
Inzuchtkoeffizienten (IK) von 6,25 % nicht überschreitet und einen Ahnenverlustkoeffizienten (AVK) von 80 % nicht unterschreitet.
Deutlich empfohlen wird jedoch jedem Züchter, darauf zu achten, dass bei der Berechnung auf fünf Generationen der IK der Nachzucht 3,13 % nicht überschreitet und der AVK 85 % nicht
unterschreitet.